Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma DiMa GmbH & Co. KG, 06420 Könnern

1. Geltungsbereich

  • Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
  • Spätestens mit der Entgegennahme unserer Erzeugnisse gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Angebot und Auftrag

  • Angebote sind stets freibleibend, falls wir nichts anderes ausdrücklich schriftlich bestätigen.
  • Alle Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Bei Annullierung eines Auftrages behalten wir uns vor, alle uns bis zum Zeitpunkt der Annullierung entstandenen Kosten, z.B. Bearbeitungskosten, Kosten des anderweitig nicht mehr verwendbaren Materials, zu berechnen.

3. Preise

  • Die Preise verstehen sich in EURO rein netto ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Mehrwertsteuer nicht ein.

4. Zahlungsbedingungen

  • Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto unter Ausschluß der Aufrechnung und Zurückhaltung zahlbar.
  • Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Europäischen Zentralbankdiskont, mindestens jedoch 9% neben sonstigen Mahnkosten zu berechnen.

5. Lieferung

  • Liefertermine und -fristen sind erst nach Vereinbarung verbindlich. Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist versandbereit ist.
  • Liefermengen verstehen sich, wenn es sich um Anfertigungswaren handelt, -ungefähr-. Ein Spielraum von bis zu 10% ist uns stets gestattet.
  • Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie Streik, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, egal ob diese Hindernisse bei uns oder einem unserer Unterlieferanten eintreten.
  • Eine durch obige Umstände eingetretene Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
  • Der Besteller kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine angemessene Nachfrist gesetzt worden ist und diese nicht eingehalten werden kann, weil eine weitere Verzögerung in unserer Produktion eingetreten ist, welche wir zu vertreten haben.
  • Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, das gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadenersatzansprüche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Nachbesserungspflicht.
  • Der Ausschluß von Schadenersatzansprüchen gilt nicht, sofern die Vertragsverletzung auf einer grob fahrlässigen Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
  • Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Empfängers, auch bei Franko-Lieferungen.

6. Gewährleistung

  • Wir gewährleisten, dass die von uns hergestellten Produkte frei von Fabrikationsfehlern sind.
  • Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware zugehen, vor einer Rücksendung ist unsere Zustimmung einzuholen. Anderenfalls haftet der Rücksender für alle entstandenen Kosten und Nachteile.
  • Bei berechtigten Mängelrügen an von uns hergestellten Gegenständen erfolgt nach unserer Wahl: Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
  • Der Besteller ist zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, nachzuweisen, dass er die gelieferte Ware ordnungsgemäß behandelt, verwendet und verarbeitet hat.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor, hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft.
  • Werden die Waren vom Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Hauptsache verbunden, ist der Käufer verpflichtet, uns anteilig Miteigentum zu übertragen. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab.

8. Allgemeine Bestimmungen

  • Erfüllungsort ist Könnern sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Als Gerichtsstand gilt das für unseren Sitz zuständige Amts- und Landgericht.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

(Januar 2013)